Der Labor-Kodex im Detail

KONKRETE BESTIMMUNGEN

ABRECHNUNG FÜR DIENSTLEISTUNGEN: Die Rechnungstellung entspricht den vereinbarten, tatsächlich und nach wissenschaftlich-technischen Qualitätsstandards erbrachten medizinischen Dienstleistungen. Dabei ist berücksichtigt, ob die Leistungen von anderer Seite ganz oder teilweise schon vergütet wurde.

KUNDENAKQUISITION UND -PFLEGE: Die Wahl der Kunden des für ihre Bedürfnisse geeigneten medizinischen Laboratoriums darf nicht durch unzulässige geldwerte Anreize beeinflusst werden (allfällige finanzielle Leistungen müssen marktüblichen Gegenleistungen entsprechen, wie wenn diese von Dritten angeboten würden).

DOKUMENTATION: Die Leistungen der Kunden und entsprechende Gegenleistungen müssen schriftlich und vollständig dokumentiert sein. Auch Sponsorings und Spenden müssen mit Angaben über Betrag und Zweck dokumentiert werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Obligationenrechts über die Buchführungspflicht.

KUNDENGESCHENKE, GASTFREUNDSCHAFT, SPENDEN UND SPONSORING: Kundengeschenke sind nur in bescheidenem Mass erlaubt. Mahlzeiten können nur im geschäftlichen Zusammenhang und in angemessenem Umfang offeriert werden. Sponsorings und Spenden dürfen in keinem Fall mit erhaltenen Aufträgen und Vorteilen verknüpft sein.

VERANSTALTUNGEN ZUR WEITER- UND FORTBILDUNG: Bei Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen soll der Anteil des Austausches über Fachthemen denjenigen der Gastfreundschaft deutlich überwiegen. Interessenskonflikte und finanzielle Abhängigkeiten sollen vermieden werden. Themen müssen sich auf die Medizin, die Labormedizin oder das Fachgebiet der Teilnehmer beziehen. Unterzeichner des Kodex sponsern bevorzugt Veranstaltungen, die von mehreren Unternehmen oder Organisationen finanziell unterstützt werden. Teilnehmenden und deren Begleitpersonen dürfen keine Hotelaufenthalte, Reisen oder Aktivitäten bezahlt werden.

INFORMATION ÜBER DIENSTLEISTUNGEN UND WERBUNG: Die Werbung soll insbesondere sachlich, objektiv und ausgewogen sein. Werbeaktionen sind insbesondere an Verordner von Laboranalysen gerichtet und bezwecken, dass sich diese ein eigenes Bild vom diagnostischen Nutzen bestimmter Leistungen der medizinischen Laboratorien machen können. Das Organisieren oder irgendwie geartete Unterstützen von Veranstaltungen mit alleinigem oder überwiegendem Werbecharakter sind zu unterlassen.

ABGRENZUNG

Die obigen Bestimmungen des FAMH Labor-Kodex fügen sich nahtlos in den weiteren rechtlichen Kontext des Sektors der Labormedizin ein. Als privatrechtliche Vereinbarung kann und will der Kodex die Gesetze nicht ersetzen. Vielmehr ist der Kodex als Erleichterung und Orientierungshilfe für Laborunternehmen konzipiert und baut auf bestehenden Bestimmungen in diesem Bereich auf.

Des Weiteren ergänzt und aktualisiert der FAMH Labor-Kodex die für FAMH-Mitglieder verbindliche Standesordnung, wobei sich der FAMH Labor-Kodex im Gegensatz zur Standesordnung nur an die Labor-Unternehmen selbst und nicht an die natürlichen Personen richtet. Zudem gilt der FAMH Labor-Kodex nur für die Labor-Unternehmen, die sich schriftlich dazu verpflichten.