Die Laborkosten sind stabil
Die Laborresultate haben einen hohen Einfluss auf Qualität und Effizienz der nachfolgenden Leistungen. Früherkennung und korrekte Diagnose helfen unnötige Gesundheitskosten zu vermeiden. Die medizinische Diagnosestellung basiert bis zu 70% auf den Resultaten aus Laboranalysen.
Aktuell wird in verschiedenen Medien berichtet, die Laborkosten stiegen unverhältnismässig. Die FAMH zweifelt diese Berichterstattung an.
- Gemäss dem Monitoring der Analysenliste des BAG ist der Anteil der Laborkosten in der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) seit Jahren bei rund 5% stabil. Eine Mengenausweitung würde zu einem höheren Anteil führen.
- Weiter zeigen die Daten der Statistik der obligatorischen Krankenversicherung (admin.ch), dass die gesamten Laborkosten pro Kopf seit 2018 bei rund 4.5% der OKP Kosten liegen.
- Auch bei Vergleichen einzelner Semester der letzten Jahre zeigt sich, dass die Laborkosten anteilig an den Gesamtkosten der OKP stabil bleiben.
- Das Wachstum der Laborkosten lag in den Jahren 2020 bis 2023 deutlich unter dem Wachstum der gesamten Kosten der obligatorischen Krankenversicherung.
Damit wird deutlich: Die Laborkosten entwickeln sich über die Jahre analog anderer Kosten der OKP. Diese steigen vor allem aus demografischen Gründen und wegen des medizinischen Fortschritts. Die verordnenden Ärztinnen und Ärzte wählen diejenigen Analysen aus, die sie für eine Diagnose benötigen. Die Laboratorien selbst sind nicht befugt, Analysen zu verschreiben. Die FAMH unterstützt den Grundsatz, dass nur medizinisch indizierte Analysen verordnet werden.
«Fee for service» ist die Abgeltung von zusätzlichen Leistungen des Arztes oder der Ärztin und hat keine Mengenausweitung zur Folge
Gewisse Laboratorien haben einen Prozess des Analysenauftrags mittels technisch anspruchsvoller und teurer IT-Systeme entwickelt, um die Übermittlung von Analysenaufträgen zu Gunsten von Patientinnen und Patienten sicherer, qualitativ hochstehender, umfassender und effizienter zu machen. Dieser Prozess bedingt aber zwingend eine Auslagerung von medizinischen Arbeiten, die ursprünglich systembedingt durch das Labor durchgeführt wurde, an die Ärztin oder den Arzt. Die elektronische Erfassung des gesamten Analysenauftrags direkt im Informatiksystem des externen Labors und die weiteren im Zusammenhang mit dem Auftrag stehenden Arbeiten führen für die Ärztin oder den Arzt zu einem Mehraufwand, der nach Auffassung der FAMH nicht durch die Vergütung im Rahmen von Tarmed gedeckt ist.
Es gibt daher Labore, die Ärztinnen und Ärzten eine Aufwandentschädigung / eine «fee for service» bezahlen, wenn diese ihre Verschreibung von Analysenaufträgen an das Labor nicht mit Papieraufträgen, sondern mittels elektronischer Auftragserteilung machen. Damit übernehmen die Ärztinnen und Ärzte in ihrer eigenen Verantwortung zusätzlich Arbeiten, welche sonst das Labor erbringen müsste. «Fee for service» beruht auf Leistung und Gegenleistung zu marktüblichen Konditionen und stellt somit kein «Rabatt» bzw. grundlose Zahlungen dar. Diese «Fee for service» ist zudem nicht umsatzabhängig, die nicht zu Mengenausweitungen führt.
Die FAMH vertritt, gestützt auf Expertenmeinungen sowie auf eigene Rechtsabklärungen die Position, dass ein entsprechendes Entgelt («Fee for Service») für die ausgelagerten Arbeiten an Ärztinnen und Ärzte rechtens ist und wendet eine Praxis an, die von den Kantone Genf und Waadt im Jahr 2019 als rechtmässig beurteilt wurde.
Die Kosten für eine Labroanalyse bleiben mit oder ohne «fee for service» gleich.
Forderungen nach weiteren Tarifsenkungen sind ungerechtfertigt
Die Laborresultate haben einen hohen Einfluss auf Qualität und Effizienz der nachfolgenden Leistungen. Früherkennung und korrekte Diagnose helfen unnötige Gesundheitskosten zu vermeiden. Weitere Tarifsenkungen werden die Versorgung des Schweizer Gesundheitssystems mit zeitgerechter und qualitativ hochstehender Laboranalytik gefährden.
SRF Kassensturz, Sendung vom 24.09.2024